Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß Anlage 3 zu § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Erklärung in einfacher Sprache)


Inklusion ist uns sehr wichtig und Barrierefreiheit ist eine wichtige Voraussetzung für Inklusion. Deshalb unternehmen wir viele Anstrengungen, um unsere Produkte uns Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr nach dem BFSG, die die im Impressum mit Namen und Anschrift aufgeführten Gesellschaften der DPR Deutscher Pflegering GmbH – im folgenden „Deutscher Pflegering“ genannt – auf der Website pflegering.de anbieten. Sie wurde am 26.06.2025 erstellt und wird bei Änderungsbedarf, mindestens aber jährlich, überprüft. Die erste Überprüfung findet also spätestens am 26.06.2026 statt.

Beschreibung der geltenden Anforderungen:

Die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit unserer Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr folgen aus § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 3 Nummer 5 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz („BFSG“) sowie aus der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung („BFSGV“), die auf der Grundlage von § 3 Absatz 2 BFSG erlassen wurde. Die Verpflichtung zur Abgabe dieser Erklärung zur Barrierefreiheit unserer Leistungen folgt aus § 14 Absatz 1 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 zum BFSG sowie (in Bezug auf die Zugänglichmachung) aus § 14 Absatz 1 Nummer 2, zweiter Halbsatz BFSG in Verbindung mit der BFSGV.

Allgemeine Beschreibung unserer Leistungen:

Deutscher Pflegering bietet eine Hilfe für Beschäftigte in allen Lebenslagen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. 9 Modulen decken allen wichtigen Themen wie Pflege, Kinderbetreuung, Au-Pair. Haushaltshilfen, Lebenslagen-Coaching, Gesundheitsmanagement und -services ab. Zusätzlich bietet Deutscher Pflegering fachliche, methodische und technische Beratung im Rahmen der Einführung der Services und unterstützt bei der internen Kommunikation. Alle angebotenen Leistungen werden auf der Website www.pflegering.de erklärt. Diese Erklärungen stehen auf einzelnen Produktseiten, die Module genannt werden.

Anpassung von Darstellungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit:

Auf der Webseite pflegering.de erscheint ein Symbol für Barrierefreiheit. Bei Klick des Symbols öffnet sich ein Dialog, in dem sehr viele Einstellungen wie Schriftgröße oder Kontrast eingestellt werden. Die Barrierefreiheit der Leistungen auf der Website www.hrpuls.de richten wir an den Anforderungen des Standards zur digitalen Barrierefreiheit EN 301 549 aus.

Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde in Hamburg für die Überprüfung der Barrierefreiheit ist die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA).

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