Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Pflegegrad 4

Personen die unter den Pflegegrad IV fallen haben nach §15 SGB XI „Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständikeit oder der Fähigkeiten“. Der Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) hat somit einen Gesamtpunktewert ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte im Begutachtungsinstrument ermittelt. Wird der Betroffene zu Hause gepflegt erhält dieser Pflegegeld in Höhe von 728 € oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.612 € monatlich. Bei einer vollstationären Betreuung im Pflegeheim, unterstützt sie die Pflegekasse monatlich mit 1.775 €. Weitere Leistungen der Pflegeversicherung bei Erfüllen der Voraussetzungen sind u.a.:

Pflegegeld 728 €
Pflegesachleistungen 1.612 €
Teilstationäre Pflege 1.612 €
Vollstationäre Pflege 1.775 €
Entlastungsbeitrag ambulante Pflege 125 €
Siehe auch Pflegegrade

Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Pflege-Ratgeber unseres Premium-Bereichs. Alle Mitarbeiter unserer Firmenkunden erhalten kostenlos Zugang zu diesem. Sind Sie selber Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen und wünschen kostenloses Infomaterial über unser Leistungsangebot kontaktieren Sie uns.

« »

SIE SIND BEGEISTERT UND MÖCHTEN DEN FIRMENSERVICE VOM DEUTSCHEN PFLEGERING KENNENLERNEN?

Jetzt testen

STIMMEN VON MITARBEITERN

„So schnell einen Kurzzeitpflegeplatz für meinen Vater zu bekommen, hielt ich in meiner Region für unmöglich. Das Team vom Deutschen Pflegering hat es geschafft. Vielen Dank noch mal, Sie haben mir wirklich sehr geholfen.“

Karin H., Chemnitz

FIRMENKUNDEN

close
phone_in_talk
Beschäftigte

+49 40 228 539 720

headset_mic
Arbeitgeber

+49 40 228 539 722

Jetzt den Deutschen Pflegering für Ihr Unternehmen testen!

Mit Absenden der Anfrage akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen.

Oder rufen Sie an:
Beschäftigte: 040 228 539 720
Arbeitgeber: 040 228 539 722