Um den Pflegegrad 2 zu erreichen, muss laut §15 SGB XI eine „erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt werden. Der Gesamtpunktewert liegt zwischen 27 bis unter 47,5 Punkten. Personen mit Pflegegrad 2, die zuhause gepflegt werden, erhalten seit dem 1.1.2017 ein Pflegegeld in Höhe von 316 € oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 689 € monatlich. Zudem werden weiterhin Zuschüsse für Pflegehilfsmittel (bis zu 40 € monatlich), zum barrierefreien Wohnungsumbau (bis 4.000 € je Maßnahme, bzw. 16.000 € bei WGs) entrichtet und ambulant betreuten Wohngruppen gefördert. Bei erfüllen der Voraussetzungen sind die monatlichen Ansprüche von der Pflegeversicherung Pflegeversichrung u.a.:
Pflegegeld | 316 € |
Pflegesachleistung | 689€ |
teilstationäre Pflege | 689 € |
vollstationäre Pflege | 770 € | Entlastungsbeitrag | 125 € |
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„Ich wohne in Hamburg und besuche jedes Wochenende meine Mutter in Dresden. Als Sie nicht mehr ans Telefon ging, habe ich das schlimmste befürchtet. Ich hatte schlaflose Nächte und konnte wegen meiner Arbeit nicht hinfahren. Der Deutsche Pflegering hat mir sehr geholfen, da sie Vor-Ort nach dem rechten geschaut haben. Gottseidank ging es ihr gut, hat aber wegen der Schwerhörigkeit kein Klingeln mehr gehört. Der Pflegering hat sofort optische Signalgeber für mich gesucht, eine Liste zum Preisvergleich erstellt und Kontaktdaten in Hamburg genannt, die solche Geräte verkaufen. Das nenne ich Rundum-Service! Vielen Dank.“
Heribert M., Hamburg