Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Pflegegeld

Da mancher selbst darüber entscheiden will, wie und von wem er gepflegt werden möchte, gibt es die Möglichkeit, Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, z.B. durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen. Eine vorgeschriebene regelmäßige pflegefachliche Beratung soll helfen, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und den Pflegenden Hilfestellung zu geben.

Das Pflegegeld wird dem Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen. Dieser kann über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und gibt das Pflegegeld regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter. Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.

Rechenbeispiel: Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen

Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 nimmt Sachleistungen durch einen Pflegedienst im Wert von 344 Euro in Anspruch. Der ihm zustehende Höchstbetrag beläuft sich auf 689 Euro. Er hat somit die Sachleistungen zu 50 Prozent ausgeschöpft. Vom Pflegegeld in Höhe von 316 Euro stehen ihm noch 50 Prozent zu, also 158 Euro.

Wie bemisst sich die Höhe des Pflegegelds?

Das Pflegegeld ist wie die Sachleistung nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 beträgt 316 Euro monatlich, bei Pflegegrad 3 545 Euro, bei Pflegegrad 4 728 Euro und bei Pflegegrad 5 901 Euro im Monat.

Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen die Pflege im häuslichen Bereich stattfindet  (z.B. an Wochenenden oder in Ferienzeiten).

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Karin H., Chemnitz

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