Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Krankenhaussozialdienst

Der Sozialdienst im Krankenhaus ist eine Form der Sozialarbeit, in der Patienten über Leistungen verschiedener Unterstützungsangebote informiert und bei deren Inanspruchnahme auf Wunsch begleitet werden. Oft geht es auch um Formen und Kosten der weiteren ambulanten oder stationären Versorgung. Ein Schwerpunkt ist die Beratung.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen der Sozialarbeit im Krankenhaus sind geregelt in:

  • § 112 Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • den Krankenhausgesetzen der Länder

Die Krankenkassen und die Krankenhausträger sollen zweiseitige Verträge über die soziale Betreuung und Beratung der Versicherten im Krankenhaus schließen (§ 112 Abs. 2 Nr. 4 SGB V). Für diese Verträge sollen wiederum die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft oder die Bundesverbände der Krankenhausträger eine Rahmenempfehlung herausgeben (§ 112 Abs. 5 SGB V).

Es sind im Besonderen zu regeln:

  • Die soziale Betreuung und Beratung der Versicherten im Krankenhaus (Die Krankenhausbehandlung umfasst auch ein Entlassmanagement zur Lösung von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung. ... Abs. 1 § 39 SGB V)
  • Der nahtlose Übergang von der Krankenhausbehandlung zu Rehabilitation oder Pflege (Versicherte haben Anspruch auf ein Versorgungsmanagement insbesondere zur Lösung von Problemen beim Übergang in die verschiedenen Versorgungsbereiche (Abs. 4 §11 SGB V)

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„Auf diesem Wege möchte ich mich noch mal für die schnelle und fachkundige Hilfe bedanken. Der Pflegeplatz entspricht nun genau unseren Vorstellungen und unsere Mutter fühlt sich dort sehr wohl. Herzliche Grüße aus Berlin.“

Gabriele S., Berlin

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