Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Integrationsfachdienste

Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter und behinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden. Die Aufgabenstellung der Integrationsfachdienste ist gegenüber den bisherigen psychosozialen und berufsbegleitenden Diensten stark erweitert worden.  Laut § 109 SGB IX auch im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit, der Rehabilitationsträger und der Integrationsämter bei der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt.

Begriff, Aufgaben, Beauftragung und Finanzierung sind durch das SGB IX (§§ 102 und 109ff.) sowie die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (§§ 27a und 28 SchwbAV) geregelt.

Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Pflege-Ratgeber unseres Premium-Bereichs. Alle Mitarbeiter unserer Firmenkunden erhalten kostenlos Zugang zu diesem. Sind Sie selber Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen und wünschen kostenloses Infomaterial über unser Leistungsangebot kontaktieren Sie uns.

 

« »

SIE SIND BEGEISTERT UND MÖCHTEN DEN FIRMENSERVICE VOM DEUTSCHEN PFLEGERING KENNENLERNEN?

Jetzt testen

STIMMEN VON MITARBEITERN

„So schnell einen Kurzzeitpflegeplatz für meinen Vater zu bekommen, hielt ich in meiner Region für unmöglich. Das Team vom Deutschen Pflegering hat es geschafft. Vielen Dank noch mal, Sie haben mir wirklich sehr geholfen.“

Karin H., Chemnitz

FIRMENKUNDEN

close
phone_in_talk
Beschäftigte

+49 40 228 539 720

headset_mic
Arbeitgeber

+49 40 228 539 722

Jetzt den Deutschen Pflegering für Ihr Unternehmen testen!

Mit Absenden der Anfrage akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen.

Oder rufen Sie an:
Beschäftigte: 040 228 539 720
Arbeitgeber: 040 228 539 722