Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Gehhilfen

Als Gehhilfen werden Hilfsmittel bezeichnet, die ständig oder zeitweilig gehbehinderten Personen oder vorübergehend gehbehinderten Menschen das selbstständige Gehen ermöglicht. Zu den Gehhilfen zählen die, die als solche von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), als Hilfsmittel anerkannt sind. Dabei sind unterschiedliche Gehhilfen zugelassen z.B. für die Rehabilitation, zur allgemeinen Erleichterung und für die sportliche Betätigung.

Siehe auch unter Hilfsmittelkatalog

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„Auf diesem Wege möchte ich mich noch mal für die schnelle und fachkundige Hilfe bedanken. Der Pflegeplatz entspricht nun genau unseren Vorstellungen und unsere Mutter fühlt sich dort sehr wohl. Herzliche Grüße aus Berlin.“

Gabriele S., Berlin

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