Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Demenz

Der Begriff Demenz hat einen lateinischen Ursprung: "de=abnehmend und mens=Verstand". Die Erkrankung führt zum Verlust der geistigen Fähigkeiten. Das Kurzzeitgedächtnis ist besonders betroffen, daneben wird das Denkvermögen, die Sprache und die Motorik, bei einigen Formen auch die Persönlichkeitsstruktur in Mitleidenschaft gezogen. Typische Krankheitsanzeichen sind Vergesslichkeit, eine Verschlechterung des Denkvermögens, Wortfindungsstörungen und eine Abnahme des praktischen Geschicks. Diese Veränderungen haben zur Folge, dass Menschen mit Demenz nach und nach ihre alltäglichen Aufgaben nicht mehr ausführen können. Die Ursachen der Krankheit sind nicht vollständig erforscht. Rund 60% der Demenzerkrankungen werden durch die Alzheimer-Krankheit hervorgerufen. Bei dieser Erkrankung gehen Nervenzellen in bestimmten Bereichen des Gehirns allmählich zu Grunde. Etwa 20% der Demenzerkrankungen sind auf Durchblutungsstörungen im Gehirn zurückzuführen (vaskuläre Demenz). Bei den selteneren Sonderformen der Demenz kommt die Schädigung des Gehirns unter anderem durch Alkohol oder die Ablagerung kleiner Eiweißteilchen in bestimmten Gehirnbereichen zustande. Parkinson oder Aids können auch eine Demenz verursachen. Der größte Risikofaktor für diese Erkrankung ist fortgeschrittenes Alter, mit dem Alter steigt auch die Gefahr an dieser Krankheit zu erkranken.

Demenz wird in 3 Stadien aufgeteilt:
  • Frühes Stadium: Störungen des Kurzzeitgedächtnisses, leichte Wortfindungsstörungen
  • Mittleres Stadium: Einschränkungen des Denkvermögens, Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen notwendig
  • Spätes Stadium: enge Angehörige werden nicht mehr erkannt, Kontrolle über die Darmentleerung geht verloren, ständig auf Betreuung angewiesen

Personen, die eine demenzielle Erkrankung haben, sind nun körperlich beeinträchtigten Pflegebedürftigen gleichgestellt. Sie erhalten damit den gleichen Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung.Grundlage für die verbesserten Leistungen ist ein neues Begutachtungsinstrument. Das ermittelt den individuellen Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen, unabhängig von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen oder der Zeit, die die Pflege in Anspruch nimmt.

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Karin H., Chemnitz

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