Mit einer Betreuungsverfügung legt ein Mensch fest, welche Person seines Vertrauens im Falle einer notwendig werdenden Betreuung vom Familiengericht bestellt werden soll. In einigen Bundesländern kann die Betreuungsverfügung beim Betreuungsgericht im Vorhinein hinterlegt werden. Der Vorteil einer solchen Verfügung ist, dass sie nur dann Wirksam wird, wenn ein Mensch durch eine Behinderung oder einen Unfall nicht mehr dazu in Lage ist eigene Entscheidungen zu treffen.
Mit der Betreuungsverfügung kann man bestimmen:Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Pflege-Ratgeber unseres Premium-Bereichs. Alle Mitarbeiter unserer Firmenkunden erhalten kostenlos Zugang zu diesem. Sind Sie selber Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen und wünschen kostenloses Infomaterial über unser Leistungsangebot kontaktieren Sie uns.
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„Ich wohne in Hamburg und besuche jedes Wochenende meine Mutter in Dresden. Als Sie nicht mehr ans Telefon ging, habe ich das schlimmste befürchtet. Ich hatte schlaflose Nächte und konnte wegen meiner Arbeit nicht hinfahren. Der Deutsche Pflegering hat mir sehr geholfen, da sie Vor-Ort nach dem rechten geschaut haben. Gottseidank ging es ihr gut, hat aber wegen der Schwerhörigkeit kein Klingeln mehr gehört. Der Pflegering hat sofort optische Signalgeber für mich gesucht, eine Liste zum Preisvergleich erstellt und Kontaktdaten in Hamburg genannt, die solche Geräte verkaufen. Das nenne ich Rundum-Service! Vielen Dank.“
Heribert M., Hamburg