Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Betreutes Wohnen

Der Begriff „Betreutes Wohnen“ existiert nicht nur im Zusammenhang mit älteren Menschen, er beschreibt auch Wohnformen für Personen mit einer psychischen Erkrankung, für geistig und körperlich Behinderte und für Jugendliche. Das Konzept einer Wohnung in einer geschützten Umgebung ermöglicht es den Bewohnern, trotz ihrer individuellen Einschränkungen, eine größtmögliche Selbstständigkeit zu behalten.

Der Grundgedanke beim Betreuten Wohnen ist, dass jeder Bewohner eigenständig in seinen eigenen seniorengerecht eingerichteten vier Wänden lebt. Bei Bedarf können sie angebotene Dienste wie zum Beispiel Hilfe im Haushalt, Hilfe bei Behördengängen oder einen Lieferservice in Anspruch nehmen. Die meisten Einrichtungen haben auch einen ambulanten Pflegedienst, der Hilfe bei der Grundpflege leisten kann. Die Pflegeleistungen können, wenn eine Pflegegrad vorliegt, mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Es wird nach dem Prinzip: „So viel Hilfe wie nötig, so viel Unabhängigkeit wie möglich“ vorgegangen. Für den Fall das ein Bewohner nicht mehr allein leben kann, da sich sein Hilfebedarf erhöht hat, ist dem Betreuten Wohnen oft ein Pflegeheim angeschlossen. Das hat den Vorteil, dass der pflegebedürftige Mensch nicht aus seinem gewohnten Umfeld wegziehen muss.

Ein großer rechtlicher Unterschied zu anderen Pflegeeinrichtungen besteht darin, dass Einrichtungen des Betreuten Wohnens nicht dem Heimgesetz unterliegen, sondern Verträge nach dem Mietrecht geschlossen werden. Das bedeutet, dass das Wohnen und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen rechtlich voneinander getrennt betrachtet werden müssen.

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Karin H., Chemnitz

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