Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Ambulanter Pflegedienst

Die ambulante Pflege wird auch häusliche Pflege genannt. Sie hat den Vorteil, dass der Pflegebedürftige weiterhin zu Hause wohnen kann. In Deutschland wird ein Großteil der pflegebedürftigen Menschen in ihrem gewohnten Umfeld betreut. Pflegedienste sind wirtschaftlich selbständige Einrichtungen. Es gibt kleinere, private Unternehmen und Zweige kirchlicher Träger. Der ambulante Dienst kann frei ausgewählt werden. In diesen Diensten sind Gesundheits- und Krankenpfleger_innen (früher als Krankenschwester/-pfleger bezeichnet), so wie Fachkräfte der Altenpflege tätig.

Sollten der Pflegebedürftige und die Familie die Versorgung zu Hause nicht alleine bewältigen können, ist ein ambulanter Pflegedienst eine mögliche Lösung. So liegt die Pflege in professionellen Händen und die Angehörigen werden entlastet. Der ambulante Pflegedienst kommt dann je nach Bedarf und führt die Grundpflege und Behandlungspflege, gemäß der vertraglich festgelegten Vereinbarung (Umfang und zeitlicher Rahemen), durch. Dies können kleine Tätigkeiten, wie das Anziehen von Thrombosestrümpfen bis hin zur kompletten morgendlichen Versorgung sein. Weitere Funktionen des ambulanten Pflegedienstes sind: hauswirtschaftliche Aufgaben, Beratung und Betreuungsleistungen. Die sogenannten Betreuungsleistungen sind noch sehr jung (seit 2013), sie beinhalten die Freizeitbeschäftigungen, wie das Vorlesen und Spazierengehen. Dabei spricht sich der Pflegedienst mit dem Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen ab wann er kommt. Im Rahmen der Möglichkeiten können die Uhrzeiten variiert werden. Damit kann den Angehörigen die Vereinbarung zwischen Beruf und Pflege ermöglicht werden.

Grundvoraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige noch selbstständig leben kann oder in einem Haushalt mit mehreren Personen lebt. Um die Pflege im häuslichen Umfeld umsetzten zu können, sollte ein altersgerechtes Wohnen ermöglicht werden. Die ambulante Pflege kann bis zu dreimal täglich erfolgen und in besonderen Schwerefällen (wie Wachkoma oder andere intensivpflichtigen Gründen) kann eine 24 Stunden-Pflege durch einen spezialisierten Pflegedienst erfolgen. Das geschulte Pflegepersonal sorgt so für eine bestmöglichste Betreuung im vertrauten Zuhause. Ambulante Pflegedienste versorgen auch ältere Menschen, die in einem Altenwohnheim leben. Je nach Pflegegrad bekommt der Pflegebedürftige Zuschüsse, die sogenannten Pflegesachleistungen, von der Pflegekasse. Es ist auch eine Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld möglich. Generell gilt in Deutschland der Grundsatz: "ambulant vor stationär", der sogar im Sozialgesetzbuch festgeschrieben wurde.

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„Die spezielle Demenz-Abteilung ist wirklich super für meine Schwiegermutter, dass dort gezielte Therapien angeboten werden, wusste ich vorher gar nicht. Ihr geht es nun gut und wir wissen, dass sie gut versorgt wird. Vielen Dank noch mal für die Unterstützung und Begleitung bis nach dem Umzug.“

Karl-Heinz T., Berlin

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