Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Altenheim

Ein Altenheim ist das mittlere Glied der drei nach dem Grad der Hilfebedürftigkeit unterteilten Wohnformen Altenwohnheim, Altenheim und Pflegeheim. Weitere Synonyme sind:  Seniorenresidenz, Seniorenzentrum und Wohnstift. Die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Heimtypen ist jedoch in der heutigen Zeit überholt, da viele Einrichtungen alle drei Formen in einem Haus anbieten. Wichtiger ist hingegen, ob eine Einrichtung dem Heimgesetz unterliegt oder dem normalen Mietrecht, wie zum Beispiel das Betreute Wohnen.

In einem Altenheim wohnen Senioren oder ältere Menschen, die mit der Führung eines eigenen Haushaltes nicht mehr allein zurechtkommen, aber nicht zwingend einen Pflegebedarf in der Grundpflege haben. So eignen sich Altenheime insbesondere für Menschen, die auf Grund ihres Hilfebedarfs nicht mehr zu Hause leben können. Sie bieten eine Möglichkeit der sicheren Unterbringung, in der aber das selbstbestimmte Leben überwiegt. Die Bewohner führen keinen eigenen Haushalt, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie die Verpflegung und die Reinigung des Zimmers, werden vom Personal der Einrichtung übernommen. Meist werden zusätzlich umfassende Leistungen in der Grundpflege durch Fachpersonal angeboten, so dass auch schwerpflegebedürftige Personen in einem Altenheim betreut werden können. Die Menschen werden in den meisten Fällen vollstationär versorgt, da sie dauerhaft in die Einrichtung einziehen. Daneben bieten einige Altenheime eine Tages- oder Nachtpflege an, sowie einige Plätze für die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege. Ein Zusatzangebot mit verschiedensten Freizeitaktivitäten, wie zum Beispiel Ausflüge, Lesezirkel oder Bingoabende, ist in den meisten Altenheimen vorhanden. Es werden Einzel- oder Doppelzimmer angeboten. In manchen Einrichtungen ist auch die Anmietung eines Appartements möglich.

Die Finanzierung des Heimentgeltes erfolgt, wenn eine Pflegegrad vorhanden ist, über eine Pauschale der Pflegekasse. Die Restkosten zahlt der Pflegebedürftige selbst und dessen Angehörigen oder unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt. Grundsätzlich gilt: Die Eigenanteile sind für alle Bewohner eines Pflegeheims mit dem Pflegegrad 2 bis 5 identisch.

Pflegegrad Durchschnittliches Heimentgelt Pflegekassen Pauschale
1 720 € 125€
2 1.334 € 770 €
3 1.827 € 1.262 €
4 2.339 € 1.775 €
5 2.570 € 2.005 €
Werte sind monatlich dargestellt und dienen lediglich zur groben Orientierung.

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„Auf diesem Wege möchte ich mich noch mal für die schnelle und fachkundige Hilfe bedanken. Der Pflegeplatz entspricht nun genau unseren Vorstellungen und unsere Mutter fühlt sich dort sehr wohl. Herzliche Grüße aus Berlin.“

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